Heroimage

Deutschlandweite Abfrage von Infrastrukturbedarfen für das Strom- und Wasserstoffnetz

Marktabfrage der ÜNB und FNB zur Erfassung von Wasserstoff­erzeugung (inkl. Power-to-Gas-Anlagen), ‑einspeisung, ‑speicherung und ‑verwendung sowie Großverbrauchern Strom

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum wird der Bedarf an Infra­struktur abgefragt?

Die ÜNB, als Betreiber der Strom­übertragungs­netze und FNB, als Betreiber der Fernleitungs­netze Gas, sind gemäß EnWG verpflichtet, einen bedarfs­gerechten Ausbau ihrer jeweiligen Infra­struktur zu planen und in den Netz­entwicklungs­plänen Strom/Gas aufzuzeigen. Der Bedarf an Infra­struktur ist eine direkte Folge der jeweiligen Ver­sorgungs­aufgabe, die das Netz zu erfüllen hat. Vereinfacht ausgedrückt, dient das Netz dazu, Angebot und Nachfrage auszugleichen. Hier kommen nun die Markt­teilnehmer ins Spiel, da sie den Bedarf – lokal – wesentlich bestimmen und somit gegebenen­falls auch den Ausbau der Infra­struktur notwendig machen.

Die ÜNB und FNB sind nicht direkt verpflichtet eine Abfrage über die zukünftige Entwicklung der Markt­teilnehmer durchzuführen. Allerdings ergibt sich diese Aufgabe nach unserer Auffassung als direkte Konsequenz aus dem gesetz­lichen Auftrag zu einer bedarfs­gerechten Planung.

Warum wird eine gemeinsame Abfrage für Strom und Wasser­stoff gemacht?

Das Energie­system in Deutschland steht vor einem großen Umbruch. Zur Erreichung der Klima­neutralität im Jahr 2045 sind große Trans­formations­prozesse notwendig, die eine Versorgung Deutschlands mit grüner Energie notwendig machen. Weder das Stromnetz noch das Gasnetz können diese Aufgabe allein leisten. Eine gemeinsame Anstrengung in beiden Infra­strukturen ist notwendig, um dieses Ziel zu erreichen.

ÜNB und FNB erstellen in regelmäßigen Abständen die Netz­entwicklungs­pläne Strom/Gas und Wasser­stoff um die für die Trans­formation des Energie­systems notwendige Infra­struktur­bedarfe aufzuzeigen. Aber damit auch eine gemeinsame, sektor­übergreifende Planung stattfinden kann, ist es wichtig in beiden Prozessen die gleiche Datenbasis zu verwenden und genau dieses Ziel wird durch die gemeinsame Abfrage verfolgt.

Warum ist meine Mitwirkung wichtig?

Wir als Netz­betreiber arbeiten stets daran, unser Netz so effizient wie möglich auszubauen und zu betreiben. Um dies gewähr­leisten zu können, müssen wir zukünftige Änderungen antizipieren und Kenntnis über aktuelle Planungen haben. Dafür benötigen wir Ihre Hilfe. Denn nur mit detaillierten Informationen lässt sich auch eine bedarfs­optimierte Planung für die Infra­struktur erreichen.

Bin ich zur Mitwirkung verpflichtet?

Eine Mitwirkungs­pflicht besteht für Sie nicht. Auch für uns, die ÜNB und FNB, gibt es keine Pflicht die Daten zu erheben. Aber im Sinne der bedarfs­gerechten Infra­struktur­planung ist dies aus unserer Sicht notwendig. Nur wenn wir die Bedarfe kennen, können wir auch die Infra­struktur so planen, dass sie gedeckt werden können.

Welche Informationen werden abgefragt?

Wir bitten Sie, die abge­fragten Informationen zu geplanten Projekten Ihres Unternehmens bereit­zu­stellen, die wir für unsere Analyse- und Modellierungs­werkzeuge benötigen. Dabei konzen­trieren wir uns im Wesentlichen auf technische Informationen wie etwa Jahr der Inbetrieb­nahme oder Leistung. Nur so lassen sich Lastgänge geeignet abbilden, Energie­mengen ableiten und letztlich die Infra­struktur bedarfs­gerecht planen. Darüber hinaus werden aber auch weitere Informationen abgefragt. Beispiels­weise ist eine Netzplanung ohne die Information zum Projekt­standort nicht möglich.

Mein Projekt befindet sich noch in einer frühen Planungs­phase. Konkrete Informationen zum Inbetrieb­nahme­zeitpunkt und zu Bedarfen liegen noch nicht vor. Sollte ich mich dennoch an der Abfrage beteiligen?

Die Marktabfrage soll möglichst konsistente, umfassende und aktuelle Informationen für die Netz­entwicklungs­planung bereitstellen. Daher bitten wir auch im Falle einer Projektidee um eine Beteiligung an unserer Marktabfrage und möglichst um eine Abschätzung der abge­fragten Projekt­parameter.

Ersetzt die Meldung auf der Homepage die Meldung an den lokalen Netz­betreiber?

Wie oben beschrieben, erfüllen die ÜNB und FNB mit dem Betrieb dieser Plattform nicht direkt einen gesetz­lichen Auftrag, sondern gehen einen aus unserer Sicht notwendigen (aber freiwilligen) Schritt. Ebenso gibt es keine Pflicht für Sie uns Ihre Daten bereit­zu­stellen, aber nur wenn wir Ihre Bedarfe kennen, können wir auch die Infra­struktur so planen, dass sie gedeckt werden können.

Aus der Freiwillig­keit ergibt sich im Umkehrschluss aber auch, dass eine Meldung von Ihnen an dieser Stelle nicht die bisherige Verpflichtung zum Anmelden der Last bei ihrem jeweiligen Netz­betreiber ersetzt. Dies ist weiterhin notwendig. Wir werben hier für Ihr Verständnis und hoffen auf weitestgehende Konsistenz der Daten an beiden Stellen.

Die abge­fragten Daten umfassen vertrauliche Angaben. Ist eine Veröffent­lichung dieser Daten zwingend erforderlich?

Um eine Transparenz über die Grundlagen der Netz­entwicklungs­planung herzustellen, ist die Veröffent­lichung der Bedarfe grundsätzlich erforderlich. Die exakte Lokalisierung Ihres Projektes (Längen- und Breitengrad, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort) wird nicht veröffentlicht. Der Projektname, die Namen der beteiligten Unternehmen und Angaben zu den Förder­anträgen können auf Wunsch anonymisiert werden. Entsprechende Auswahl­felder finden Sie am Ende des Eingabe­formulars.

Wie verbindlich sind die von mir gemachten Angaben und muss ich für Änderungen haften?

Die Schwierig­keit, mit der Sie und auch wir umgehen müssen, ist die hohe Unsicherheit und die große Dynamik der aktuellen Entwicklungen im Energie­sektor. Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass Planungen geändert, verzögert oder aufgegeben werden. Wir vertrauen darauf, dass Sie zum Zeitpunkt der Meldung nach bestem Wissen handeln.

Habe ich einen Anspruch auf den H₂-Reinheits­grad (5A / 5D), den ich ausgewählt habe?

Nein, die Angabe des H₂-Reinheits­grades dient lediglich als Indikation für die weitere Netz­entwicklung/-planung.

An wen kann ich mich für Hilfe wenden?

Bei Fragen bzgl. der Projekt­meldungen mit Anschluss an das Stromnetz und für Power-to-Gas-Anlagen wenden Sie sich bitte an support.abfrage-infrastrukturbedarf-nep.de@amprion.net. Bei Fragen bzgl. der Projekt­meldungen mit Anschluss an das Wasserstoff­netz wenden Sie sich bitte an info@ko-nep.de.