Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum wird der Bedarf an Infrastruktur abgefragt?
Die ÜNB, als Betreiber der Stromübertragungsnetze und FNB, als Betreiber der Fernleitungsnetze Gas, sind gemäß EnWG verpflichtet, einen bedarfsgerechten Ausbau ihrer jeweiligen Infrastruktur zu planen und in den Netzentwicklungsplänen Strom/Gas aufzuzeigen. Der Bedarf an Infrastruktur ist eine direkte Folge der jeweiligen Versorgungsaufgabe, die das Netz zu erfüllen hat. Vereinfacht ausgedrückt, dient das Netz dazu, Angebot und Nachfrage auszugleichen. Hier kommen nun die Marktteilnehmer ins Spiel, da sie den Bedarf – lokal – wesentlich bestimmen und somit gegebenenfalls auch den Ausbau der Infrastruktur notwendig machen.
Die ÜNB und FNB sind nicht direkt verpflichtet eine Abfrage über die zukünftige Entwicklung der Marktteilnehmer durchzuführen. Allerdings ergibt sich diese Aufgabe nach unserer Auffassung als direkte Konsequenz aus dem gesetzlichen Auftrag zu einer bedarfsgerechten Planung.
Warum wird eine gemeinsame Abfrage für Strom und Wasserstoff gemacht?
Das Energiesystem in Deutschland steht vor einem großen Umbruch. Zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 sind große Transformationsprozesse notwendig, die eine Versorgung Deutschlands mit grüner Energie notwendig machen. Weder das Stromnetz noch das Gasnetz können diese Aufgabe allein leisten. Eine gemeinsame Anstrengung in beiden Infrastrukturen ist notwendig, um dieses Ziel zu erreichen.
ÜNB und FNB erstellen in regelmäßigen Abständen die Netzentwicklungspläne Strom/Gas und Wasserstoff um die für die Transformation des Energiesystems notwendige Infrastrukturbedarfe aufzuzeigen. Aber damit auch eine gemeinsame, sektorübergreifende Planung stattfinden kann, ist es wichtig in beiden Prozessen die gleiche Datenbasis zu verwenden und genau dieses Ziel wird durch die gemeinsame Abfrage verfolgt.
Warum ist meine Mitwirkung wichtig?
Wir als Netzbetreiber arbeiten stets daran, unser Netz so effizient wie möglich auszubauen und zu betreiben. Um dies gewährleisten zu können, müssen wir zukünftige Änderungen antizipieren und Kenntnis über aktuelle Planungen haben. Dafür benötigen wir Ihre Hilfe. Denn nur mit detaillierten Informationen lässt sich auch eine bedarfsoptimierte Planung für die Infrastruktur erreichen.
Bin ich zur Mitwirkung verpflichtet?
Eine Mitwirkungspflicht besteht für Sie nicht. Auch für uns, die ÜNB und FNB, gibt es keine Pflicht die Daten zu erheben. Aber im Sinne der bedarfsgerechten Infrastrukturplanung ist dies aus unserer Sicht notwendig. Nur wenn wir die Bedarfe kennen, können wir auch die Infrastruktur so planen, dass sie gedeckt werden können.
Welche Informationen werden abgefragt?
Wir bitten Sie, die abgefragten Informationen zu geplanten Projekten Ihres Unternehmens bereitzustellen, die wir für unsere Analyse- und Modellierungswerkzeuge benötigen. Dabei konzentrieren wir uns im Wesentlichen auf technische Informationen wie etwa Jahr der Inbetriebnahme oder Leistung. Nur so lassen sich Lastgänge geeignet abbilden, Energiemengen ableiten und letztlich die Infrastruktur bedarfsgerecht planen. Darüber hinaus werden aber auch weitere Informationen abgefragt. Beispielsweise ist eine Netzplanung ohne die Information zum Projektstandort nicht möglich.
Mein Projekt befindet sich noch in einer frühen Planungsphase. Konkrete Informationen zum Inbetriebnahmezeitpunkt und zu Bedarfen liegen noch nicht vor. Sollte ich mich dennoch an der Abfrage beteiligen?
Die Marktabfrage soll möglichst konsistente, umfassende und aktuelle Informationen für die Netzentwicklungsplanung bereitstellen. Daher bitten wir auch im Falle einer Projektidee um eine Beteiligung an unserer Marktabfrage und möglichst um eine Abschätzung der abgefragten Projektparameter.
Ersetzt die Meldung auf der Homepage die Meldung an den lokalen Netzbetreiber?
Wie oben beschrieben, erfüllen die ÜNB und FNB mit dem Betrieb dieser Plattform nicht direkt einen gesetzlichen Auftrag, sondern gehen einen aus unserer Sicht notwendigen (aber freiwilligen) Schritt. Ebenso gibt es keine Pflicht für Sie uns Ihre Daten bereitzustellen, aber nur wenn wir Ihre Bedarfe kennen, können wir auch die Infrastruktur so planen, dass sie gedeckt werden können.
Aus der Freiwilligkeit ergibt sich im Umkehrschluss aber auch, dass eine Meldung von Ihnen an dieser Stelle nicht die bisherige Verpflichtung zum Anmelden der Last bei ihrem jeweiligen Netzbetreiber ersetzt. Dies ist weiterhin notwendig. Wir werben hier für Ihr Verständnis und hoffen auf weitestgehende Konsistenz der Daten an beiden Stellen.
Die abgefragten Daten umfassen vertrauliche Angaben. Ist eine Veröffentlichung dieser Daten zwingend erforderlich?
Um eine Transparenz über die Grundlagen der Netzentwicklungsplanung herzustellen, ist die Veröffentlichung der Bedarfe grundsätzlich erforderlich. Die exakte Lokalisierung Ihres Projektes (Längen- und Breitengrad, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort) wird nicht veröffentlicht. Der Projektname, die Namen der beteiligten Unternehmen und Angaben zu den Förderanträgen können auf Wunsch anonymisiert werden. Entsprechende Auswahlfelder finden Sie am Ende des Eingabeformulars.
Wie verbindlich sind die von mir gemachten Angaben und muss ich für Änderungen haften?
Die Schwierigkeit, mit der Sie und auch wir umgehen müssen, ist die hohe Unsicherheit und die große Dynamik der aktuellen Entwicklungen im Energiesektor. Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass Planungen geändert, verzögert oder aufgegeben werden. Wir vertrauen darauf, dass Sie zum Zeitpunkt der Meldung nach bestem Wissen handeln.
Habe ich einen Anspruch auf den H₂-Reinheitsgrad (5A / 5D), den ich ausgewählt habe?
Nein, die Angabe des H₂-Reinheitsgrades dient lediglich als Indikation für die weitere Netzentwicklung/-planung.
An wen kann ich mich für Hilfe wenden?
Bei Fragen bzgl. der Projektmeldungen mit Anschluss an das Stromnetz und für Power-to-Gas-Anlagen wenden Sie sich bitte an support.abfrage-infrastrukturbedarf-nep.de@amprion.net. Bei Fragen bzgl. der Projektmeldungen mit Anschluss an das Wasserstoffnetz wenden Sie sich bitte an info@ko-nep.de.